Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Beratung

Zunächst klären wir mit Ihnen gemeinsam Art und Umfang der benötigten Abrechnung. Wir informieren Sie darüber, welche technische Messeinrichtungen für Ihre Liegenschaft erforderlich sind, um eine für Ihre Mieter kostengünstige Abrechnung der Heizkosten nach der aktuellen Heizkostenverordnung durchführen zu können.

Wer benötigt eine Heizkostenabrechnung?

Prinzipiell benötigt man immer dort eine Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung, wo mehr als zwei Wohneinheiten eines Hauses von einer gemeinsamen Anlage mit Heizwärme und/oder Warmwasser versorgt werden. Bei Gasetagenheizung, Einzelöfen, dezentraler Zubereitung des warmen Wasser ist die Verordnung demnach nicht anwendbar.

Ablauf

Nach Erfassung Ihrer Liegenschaft in unserer EDV geben Sie uns für den entsprechenden Abrechnungszeitraum alle angefallen Kosten, sowie rechtzeitig eventuelle Mieterwechsel an. Hierbei stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter jederzeit beratend zur Seite.

Neben der Heizkostenabrechnung erstellen wir für Sie für den gleichen Zeitraum die Betriebskostenabrechnung bzw. Nebenkostenabrechnung. Auch hier stehen wir beratend zur Seite, um die für Sie benötigen Schlüssel zur Verteilung der Betriebskosten zu ermitteln.

Nach Ablesung der Messgeräte erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine einheitliche und klare Abrechnung, sowohl der Verbrauchskosten als auch der Betriebskosten Ihrer Liegenschaft.

Wartung

Da Wärmezähler und Wasserzähler an das Eichgesetz gebunden sind, müssen diese Geräte alle fünf bzw. sechs Jahre ausgetauscht werden. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein. Unser Unternehmen bietet Ihnen entsprechende Wartungsverträge an.

Messeinrichtungen mieten

Oder gehen Sie noch einen Schritt weiter: Mieten Sie die von Ihnen benötigten Messeinrichtungen. Die jährlichen Mietkosten lassen sich auf die Wohnungsnutzer umlegen und für die Geräte besteht über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses Garantie auf die Funktionsfähigkeit. Bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses nehmen wir den erforderlichen Austausch der Geräte aufgrund des Eichgesetzes vor.